Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Schauen Sie unsere Mietbedingungen an

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Kosten für Benzin sind nicht in unseren Preisen enthalten und erhöhen sich um 10 € Mwst. Die Kosten für Wartung, Öl etc. werden nach Vorlage der Quittung erstattet. Jeder Unfall muss innerhalb von 24 h dem Autolux-Büro mitgeteilt werden.
Die Mindestmietzeit beträgt 1 Tag (24 h). Bei einer Zuwiderhandlung werden verwaltungstechnische Mehrkosten berechnet.

VORAUSSETZUNGEN

Sie müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein und einen gültigen Personalausweis oder Pass haben. (Wenn der Führerschein weniger als zwei Jahre alt ist, muss der Mieter einen zusätzlichen Selbstbehalt in Höhe von 4 % des Fahrzeugneuwerts bezahlen). Es gibt die Möglichkeit einen zweiten Fahrer zum Preis von 2 € MwSt/Tag in den Vertrag aufzunehmen. Mindestalter: 21 Jahre für die Kategorien: A-C und 23 Jahre und 2 Jahre Führerscheinbesitz für die anderen Kategorien.

BEZAHLUNG

Eine Kaution in annähernder Höhe der Mietkosten ist zu Beginn der Vermietung zu zahlen. Es werden ausschließlich die folgenden Kreditkarten als Kaution akzeptiert: American Express, Diners Club, Eurocard und Visa. Für die Kategorien G-M sind zwei verschiedene Kreditkarten erforderlich.

VERSICHERUNGEN

Unser Preis umfasst eine Haftpflichtversicherung und eine Rechtschutzversicherung. Im Fall von Materialschäden (inklusive Vandalismus und Wildunfälle), Glasbruch und Fahrzeugdiebstahl ist eine Selbstbeteiligung entsprechend des Schadens und der Kategorie vorgesehen. Diese Selbstbeteiligung kann gegen einen Aufschlag zurückgekauft werden. Darüber hinaus wird eine Glasbruchversicherung für 8 €/Miettag in Abhängigkeit der Fahrzeugkategorie angeboten.

DIENSTLEISTUNGEN UND SONDERAUSSTATTUNGEN

Unsere Fahrzeuge sind in der Wintersaison, die vom 1. Oktober bis zum 31. März geht, mit Winterreifen ausgestattet (dafür ist je nach Kategorie ein Zuschlag nötig). Bitte konsultieren Sie für den Liefer- und Abholservice unsere Agentur.

FAHREN IM AUSLAND

Die gemieteten Fahrzeuge können sich in den folgenden Ländern frei bewegen: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Holland, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Vereinigtes Königreich, Schweden und die Schweiz. Jedes Fahren außerhalb dieser Landesgrenzen ist streng verboten und der Mieter haftet im Fall eines Diebstahls, einer Panne oder einem Unfall, der dort passiert, für die Gesamthöhe des Autowerts.

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