- Sie müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein und über einen gültigen Personalausweis oder Pass verfügen. (Wenn der Führerschein weniger als zwei Jahre alt ist, muss der Mieter eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 4 % des Fahrzeugneuwerts bezahlen)
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zur Fahrzeugabholung ist die Vorlage des Originalpasses oder Personalausweises zwingend erforderlich